Gesetzliche Grundlage der Elternvertretung in der Kinderbetreuung
von der Kindertagesstätte bis auf Landesebene

 

2011 hat der Gesetzgeber des Landes NRW die Elternmitwirkung in der Kinderbetreuung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) formuliert. 2020 wurde das KiBiz NRW reformiert und im August 2020 in der derzeit gültigen Fassung verabschiedet.

Die Elternbeiräte in den Kindertagesstätten, der Jugendamtselternbeirat (JAEB, in Stadt Kleve „Klever Elternbeirat“) und der Landeselternbeirat NRW (LEB NRW) sind offizielle im Kinderbildungsgesetz geregelte Gremien. Ziel ist eine Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischem Personal in Kitas. (§ 10 KiBiz NRW)

Die Elternvertretung gliedert sich in mehrere aufeinander folgende Ebenen. Die Basis bilden dabei wir Eltern!

Elternbeiräte der Kindertagesstätten und die Elternvertretung der Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk

Zwischen dem 01. August und dem 10. Oktober finden jährlich in den Kindertagesstätten die Elternversammlung statt. Im Rahmen dieser werden in der die Elternbeiräte – Elternvertretung in den Kindertagesstätten -gewählt.
Seit dem 01.08.2020 kann auch in der Kindertagespflege in einem Jugendamtsbezirk eine Elternvertretung gewählt werden. In der Regel findet dieses per Briefwahl statt und sollte vom Jugendamt initiiert werden.
Die Elternvertretung ist ein Bindeglied, Ansprechpartner & Schnittstelle zwischen Eltern und der Betreuungseinrichtung und vertritt dir Anliegen der Eltern innerhalb der Einrichtung.
Gesetzliche Grundlage: § 10 KiBiz NRW

 

Jugendamtselternbeirat (in der Stadt Kleve „Klever Elternbeirat“)

Der Jugendamtselternbeirat (Klever Elternbeirat) eine vom Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW vorgesehene Elternvertretung auf jugendamtsebene. Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Elternbeiräte der Kindertagesstätten auf kommunaler, sowie auf Landesebene.

Zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November eines Jahres findet die Vollversammlung der Elternbeiräte der Kindertagesstätten und der Elternvertretung in der Kindertagespflege im zuständigen Jugendamtsbezirk statt. Im Rahmen dieser Vollversammlung wählen die anwesenden Vertreter aus ihrer Mitte die Mitglieder des Jugendamtselternbeirat (JAEB). Aus jedem Elternbeirat kann sich ein*e Delegierte*r in die regionale/örtliche Elternvertretung wählen lassen.
Damit die Wahl gültig ist, müssen mindestens 15 % der Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk anwesend sein. Die Elternvertretung aus der Tagespflege zählt dabei nicht zum Quorum.
Der JAEB vertritt die Interessen aller Kinder und Eltern eines Jugendamtsbezirk gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Er ist ein gesetzliches Gremium, das vom Jugendamt unterstützt werden sollte. Der JAEB unterstützt die Elternmitwirkung in den Kitas und in anderen Gremien mit Elternbeteiligung. Als beratendes Mitglied vertritt er die Interesse der Elternschaft im örtlichen Jugendhilfeausschuss.

Zudem kann der Jugendamtselternbeirat Stellungnahmen, Forderungen und Lösungsvorschläge für Themen zur Kinderbetreuung erarbeiten und diese den jeweiligen Trägern, der Verwaltung und der Politik vorstellen.

Der Klever Elternbeirat steht allen Elternbeiräten der Kitas der Stadt Kleve als Ansprechpartner zur Verfügung.

Landeselternbeirat NRW (LEB NRW)

Aus jedem Jugendamtselternbeirat in NRW kann ein Delegierter sich zur Wahl für die Elternvertretung auf Landesebene stellen. Die Wahlen, die per Briefwahl durchgeführt werden, finden bis zum 30. November des Jahres statt. Der Landeselternbeirat hat in der Regel 15 Mitglieder. Damit die Wahl gültig ist, müssen sich auch hier mindestens 15 % alles JAEB in NRW (ca. 186 Stück) beteiligen.
Dem Landeselternbeirat ist von der Obersten Landesjugendbehörde bei wesentlichen Fragen, die die Kindertagesbetreuung betreffen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Die gesetzliche Grundlage bildet § 11 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) NRW.
Der LEB NRW setzt sich zum Beispiel für
  • Inklusion
  • Beitragsfreiheit
  • KiBiz-Reformen
  • ….
ein.
Ebenso steht der LEB als Ansprechpartner bei konkreten Anfragen von Eltern zur Seite oder unterstützt bei Konfliktsituationen wie z.B. Streik oder Differenzen zwischen Eltern und Kita.